Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erklärung: 27.06.2025
Unsere Websites entwickeln wir kontinuierlich weiter und setzen uns dafür ein, sie für alle zugänglicher zu machen. Bestimmte Inhalte überarbeiten wir im Nachhinein, welche das sind, zeigen wir dir hier gemäß § 9b NBGG.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für keimling.de, keimling.at und keimling.ch.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549
V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte
- Innerhalb der Paginierung werden teilweise Radio-Buttons ohne semantisch zugeordnete Labels eingesetzt
- Ein Skip-Link zum Hauptinhalt als erstes interaktives Element ist bislang nicht implementiert
- Bei Slider-Elementen fehlen teils notwendige ARIA-Attribute oder beschreibende Labels – dies betrifft sowohl die Inhaltskacheln als auch die Bedienelemente
- Nicht sichtbare Elemente können in Einzelfällen weiterhin fokussiert oder aktiviert werden
- Die Seitennavigation ist derzeit noch nicht vollständig über die Tastatur bedienbar
In leichter Sprache:
- Manche Schaltflächen bei der Seitennummerierung (Paginierung) haben keine Namen
- Am Anfang der Seite gibt es noch keinen Link, mit dem du direkt zum Hauptbereich springen kannst
- Einige Schieberegler (Slider) haben keine klaren Beschriftungen. Das betrifft auch die Kacheln und Steuerknöpfe
- Manche Dinge, die man nicht sehen kann, kann man trotzdem noch mit der Tastatur auswählen
- Die Navigation funktioniert noch nicht komplett mit der Tastatur
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 27.06.2025 erstellt, bzw. überarbeitet. Die Einschätzung basiert im Wesentlichen auf dem Accessibility Testing von Browser Stack, sowie den WAVE Web Accessibility Evaluation Tools.
Feedback und Kontaktangaben
Ăśber folgenden Kontakt kannst du uns auf bestehende Barrieren aufmerksam machen und Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen:
Keimling Naturkost GmbH
Zum Fruchthof 7a
21614 Buxtehude
E-Mail: naturkost@keimling.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten fĂĽr Menschen mit
Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens
nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen
mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema
Barrierefreiheit in der IT, beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren kannst du die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de