Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms von Keimling Naturkost
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Keimling Naturkost GmbH, Zum Fruchthof 7a, 21614 Buxtehude (im Folgenden „Keimling Naturkost“) und den Vertragspartnern (im Folgenden „Partner“) des Keimling- Partnerprogramms (im Folgenden „Partnerprogramm“).
1.2. Keimling Naturkost erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Keimling Naturkost und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Keimling Naturkost ihrer Geltung nicht widerspricht.
1.3. Diese AGB richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen Keimling Naturkost und dem Partner über die Schaltung von Werbemitteln kommt ausschließlich über das Online-Bewerbungsverfahren von Keimling Naturkost zustande. Durch seine Anmeldung gibt der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab und akzeptiert dabei die AGB. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Keimling Naturkost ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder konkrete Werbemittel für den Partner freigibt.
2.2. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit Keimling Naturkost. Keimling Naturkost kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm, mit dem der Vertrieb von Keimling-Produkten gesteigert werden soll. Der Partner muss für die Teilnahme am Partnerprogramm kein Entgelt entrichten. Keimling Naturkost stellt dem Partner zu diesem Zweck über das Partnerprogramm nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung. Keimling Naturkost kann dabei zeitgleich verschiedene Programme anbieten (im Folgenden „Kampagnen“).
3.2. Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seinen im Partnerprogramm angemeldeten Websites, Newslettern oder Social Media Auftritten (im Folgenden einheitlich „Partner-Website“). Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Werbemittel auf der Partner-Website platziert. Er ist berechtigt, die Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen.
3.3. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Beschreibung im Partnerprogramm und Ziff. 7 dieser AGB.
3.4. Das Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
4. Funktionsweise des Partnerprogramms
4.1. Der Partner muss sich mit den bei der Anmeldung abgefragten Daten für das Partnerprogramm registrieren. Nach erfolgter Registrierung wird für den Partner ein Keimling-Kundenkonto eingerichtet, über das der Partner sowohl seine Partneraktivitäten verwalten als auch Bestellungen bei Keimling Naturkost abwickeln kann.
4.2. Für freigegebene Kampagnen stellt Keimling Naturkost dem Partner einen spezifischen HTML-Code für Links und andere Werbemittel zur Verfügung, anhand dessen die Nutzer der Partner-Websites identifiziert werden können, wenn Sie auf den Link klicken. Diesen HTML-Code muss der Partner in seine Website integrieren, um das Tracking zu ermöglichen.
4.3. Über das Kundenkonto erhält der Partner Zugriff auf bestimmte, im Einzelnen von Keimling Naturkost festgelegte, statistische Daten über die von ihm eingesetzten Werbemittel.
5. Pflichten von Keimling Naturkost
5.1. Keimling Naturkost stellt dem Partner nach eigenem Ermessen eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Textlinks, Videos und Bilder) (im Folgenden: „Keimling-Werbemittel“) für einzelne Kampagnen zur Verfügung. Keimling Naturkost ist jederzeit berechtigt, die Keimling-Werbemittel zu ändern. Im Anschluss an eine entsprechende Information von Keimling Naturkost, ist der Partner verpflichtet, die Keimling-Werbemittel auszutauschen.
5.2. Keimling Naturkost sorgt in geeigneter Weise für ein Tracking der Besucher, die über die vom Partner in seine Website integrierten Werbemittel auf die Website von Keimling Naturkost gelangen (im Folgenden „Partner-Leads“). Keimling Naturkost sorgt auch für eine Zuordnung etwaiger Bestellungen durch Partner-Leads (im Folgenden „Sales“) zum Partner.
5.3. Keimling Naturkost betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nach eigenem Ermessen. Keimling Naturkost schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Keimling Naturkost angebotenen Produkte und Werbemittel steht im alleinigen Ermessen von Keimling Naturkost.
5.4. Keimling Naturkost verpflichtet sich darüber hinaus zur Zahlung der Vergütung gem. Ziff. 7 unter den dort festgelegten Voraussetzungen.
6. Rechte und Pflichten des Partners
6.1. Der Partner darf die Keimling-Werbemittel nur in die Partner-Websites einbinden. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemitteln zu verbinden und/oder Änderungen an den Keimling-Werbemitteln vorzunehmen. Proportionale Größenänderungen der Werbemittel und ggf. geringfügige Anpassungen im Anchortext eines Partner-Textlinks gelten nicht als Änderungen. Die Keimling-Werbemittel dürfen nur für die in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecke auf den Partner-Websites genutzt werden.
6.2. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf von Keimling Naturkost zu schaden. Keimling Naturkost ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Partner-Websites zu prüfen. Verboten sind dem Partner insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die
- Rassismus;
- Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art;
- Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum;
- Hetzen gegen Personen oder Unternehmen;
- persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht;
- urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten;
- pornografische Inhalte und sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten
- Pharmazeutika, chirurgische Eingriffe
- Glücksspiel, Pyramiden-Vertriebssysteme oder andere Wege zu vermeintlich garantierten Geldquellen
darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst integriert sein noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
6.3. Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Leads und/oder Sales über unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese AGB verstoßen ist untersagt. Dem Partner ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Leads und/oder Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partners zu sorgen:
- Vortäuschung von Leads oder Sales, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nicht existierender Daten bei Bestellungen von Waren auf der Keimling Naturkost-Website;
- Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Keimling-Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe angezeigt wird;
- Cookie Dropping: Cookies dürfen nicht bereits beim Besuch der Webseite gesetzt werden, sondern ausschließlich, wenn der Nutzer der Partner-Webseite zuvor in freiwilliger und bewusster Weise das Keimling Naturkost-Werbemittel angeklickt hat;
- sonstige Formen des Affiliate Frauds (insbesondere Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping) sowie die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie, um damit für eine Erhöhung von Leads zu sorgen;
- Verwendung von für Keimling Naturkost oder Dritte rechtlich, insbesondere markenrechtlich, geschützten Begriffen etwa in Suchmaschinen, bei Anzeigenschaltungen oder der Bewerbung der Partner-Website ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Keimling Naturkost;
- Schaltung von Google-Adwords-Anzeigen mit Partnerlinks;
6.4. Verwendung von Worten wie „Gutschein“, „Rabattcode“ u.Ä. zur Generierung von Leads und/oder Sales. Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit Keimling Naturkost oder von Keimling Naturkost angebotenen Produkten (im Folgenden: „Keimling-Produkte“) führen können. Der Partner darf insbesondere nicht Website, Landingpages oder andere Auftritte von Keimling Naturkost kopieren oder Grafiken, Texte oder andere Inhalte von Keimling Naturkost übernehmen. Der Partner muss den Eindruck vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Keimling Naturkost handelt oder dass ihr Betreiber mit Keimling Naturkost in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Auftritt von Keimling Naturkost sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Keimling Naturkost.
6.5. Der Partner verpflichtet sich, die Partner-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.
6.6. E-Mail-Werbung, die Keimling-Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für Keimling Naturkost wirbt, darf nur erfolgen, wenn für alle Empfänger eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail vorliegt und eine Verifikation der E-Mail-Adresse durch ein Double-Opt-In-Verfahren vorliegt und dokumentiert wurde.
6.7. Der Partner wird unverzüglich Keimling-Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von Keimling Naturkost dazu aufgefordert wird. Dies gilt auch und insbesondere für Websites und weitere Werbemittel, auf denen Keimling Naturkost eine Einbindung der Keimling-Werbemittel gleich aus welchem Grund nicht oder nicht mehr wünscht.
6.8. Der Partner wird bei einer etwaigen Bewerbung der Partner-Website auf einen Bezug zu Keimling Naturkost und Keimling-Produkten verzichten. Insbesondere wird der Partner keine kontextbasierten Werbeanzeigen (insbesondere Google AdWords oder AdSense) schalten, die die Bezeichnung „Keimling“ enthalten oder aufgrund der Verwendung des Keywords „Keimling“ ausgeliefert werden. Das gleiche gilt für die Namen von Keimling-Produkten.
6.9. Der Partner verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf das Trackingsystem und die Websites von Keimling Naturkost zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen des Trackingsystems zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die das Trackingsystem, das Partnerprogramm oder einzelne Beteiligte des Partnerprogramms schädigen können.
7. Vergütung
7.1. Der Vertragspartner erhält von Keimling Naturkost eine erfolgsabhängige Vergütung für Sales, die auf der Keimling-Website von Partner-Leads durchgeführt werden.
7.2. Der Anspruch auf Zahlung Vergütung entsteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
- durch die Werbetätigkeit des Partners ist ein Sale eines Endkunden mit Keimling Naturkost zu Stande gekommen;
- der Sale ist von Keimling Naturkost protokolliert („getrackt“) worden;
- das gekaufte Produkt ist nicht innerhalb der in Ziff. 7.3 genannten Frist retourniert worden und
- es liegt kein Missbrauch im Sinne der Ziff. 6.3 dieser AGB vor.
7.3. Als Sale gilt eine auf der Keimling-Website von einem Endkunden generierte vollständig durchgeführte Bestellung, die von dem Endkunden auch bezahlt wurde. Rückabwicklungen – gleich aus welchem Grund – gelten nicht als Sale, wenn der Endkunde nicht gezahlt hat oder von ihm geleistete Zahlungen erstattet werden. Rückabwicklungen, die mehr als 8 Wochen nach Zahlung des Endkunden geschehen, bleiben außer Betracht.
7.4. Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen des Partners oder seiner Angehörigen.
7.5. Nicht vergütungspflichtig sind Bestellungen, die aufgrund von Partner-Leads zustande kommen, die über Partner-Websites oder andere Werbeflächen generiert wurden, bei denen Keimling Naturkost den Partner zu der Entfernung der Werbemittel aufgefordert hat (Ziff. 6.7).
7.6. Maßgeblich für die Frage, ob ein Sale auf einem Partner-Lead beruht, ist das von Keimling Naturkost eingesetzte Trackingsystem. Vorbehaltlich anderweitiger Festlegungen im Partnerprogramm oder bei einzelnen Kampagnen gilt das Prinzip „Last Cookie Wins“ bei einer Cookie-Laufzeit von 30 Tagen. Keimling Naturkost trifft keine Zahlungspflicht, wenn durch Keimling Naturkost, einen Erfüllungsgehilfen von Keimling Naturkost oder Dritte ein Ausfall des Trackingsystems oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird.
7.7. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der in der jeweiligen Kampagne angegebenen Provision im Zeitpunkt des Sales.
7.8. Keimling Naturkost wird dem Partner auf Anfrage eine Abrechnung der Vergütungsansprüche zur Verfügung stellen. Hat der Partner gegen eine Abrechnung Einwendungen, sind diese innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Abrechnung schriftlich gegenüber Keimling Naturkost geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gilt die Abrechnung als zutreffend.
7.9. Vergütungsansprüche werden jeweils zwei Monate nach Ende des Monats zur Zahlung fällig, in den der Zahlungseingang des Endkunden für den betreffenden Sale fällt.
7.10. Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung mit schuldbefreiender Wirkung an die vom Partner im Kundenkonto hinterlegte Bankverbindung. Etwaige Bankgebühren (z.B. bei Bankverbindungen im Ausland) gehen zu Lasten des Partners.
7.11. Die angegebene Provision versteht sich als Netto-Entgelt und wird zuzüglich Mehrwertsteuer ausgezahlt.
8. Haftung
8.1. Unbeschränkte Haftung: Keimling Naturkost haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Keimling Naturkost bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
8.2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Keimling Naturkost nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
8.3. Eine weitergehende Haftung von Keimling Naturkost besteht nicht.
8.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Keimling Naturkost.
9. Freistellungsanspruch/Vertragsstrafe
9.1. Der Partner stellt Keimling Naturkost und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch vom Partner im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, alle Kosten zu ersetzen, die Keimling Naturkost durch die eine solche Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
9.2. Der Partner verpflichtet sich, für jeden Fall des Missbrauchs gem. Ziff. 6.3 eine von Keimling Naturkost nach billigem Ermessen festzusetzende, im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird das Zwölffache des stärksten Monatsumsatzes des Partners innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Missbrauch nicht übersteigen. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Keimling Naturkost bleiben von dieser Regelung unberührt.
10. Nutzungsrechte
10.1. Die Keimling-Werbemittel und sonstigen Inhalte von Keimling Naturkost sind urheberrechtlich und/oder durch sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Keimling Naturkost räumt dem Partner für die Dauer und den Zweck dieses Vertrages ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, die Werbemittel zu nutzen. Die proportionale Größenänderung der Werbemittel und ggf. geringfügige Anpassungen im Anchortext eines Partner-Textlinks sind gestattet.
10.2. Jegliche Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Keimling-Werbemittel oder eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Keimling Naturkost, soweit sie über den in vorstehendem Absatz 1 eingeräumten Umfang hinausgeht.
11. Vertraulichkeit
11.1. Der Partner verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen vertraulichen Informationen von Keimling Naturkost zeitlich unbegrenzt (auch über das Ende dieses Vertrages hinaus) geheim zu halten, nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Werden Informationen von Keimling Naturkost als vertraulich bezeichnet, gilt die unwiderlegbare Vermutung, dass es sich um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
11.2. Der Inhalt dieses Vertrages und die dazu gehörenden Unterlagen sind vom Partner vertraulich (als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis) zu behandeln.
11.3. Der Partner hat seine Mitarbeiter und sonstige Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, in einer den vorstehenden Absätzen 1 und 2 entsprechenden Weise zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
12. Vertragslaufzeit/Kündigung/Beendigung des Vertrages/Sperre
12.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
12.2. Daneben und darüber hinaus bleibt das Recht der Parteien, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden, unberührt. Für Keimling Naturkost liegt ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, insbesondere in folgenden Fällen vor:
- gravierender Verstoß des Partners gegen Pflichten dieses Vertrages, insbesondere ein Verstoß gegen Ziff. 6.2, 6.4 und/oder 6.8;
- Verstoß gegen Pflichten dieses Vertrages und Nichtbehebung bzw. Einstellung des Verstoßes trotz entsprechender Aufforderung durch Keimling Naturkost;
- ein Fall von Missbrauch im Sinne von Ziff. 6.3.
12.3. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen. Eine von Keimling Naturkost per E-Mail erklärte Kündigung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem sie an die vom Partner im Kundenkonto angegebene E-Mail-gesendet wird. Keimling Naturkost kann die Kündigung auch durch Beschränkung des Zugangs zum Kundenkonto erklären. Der Vertrag wird mit Zugang der Kündigung beendet. Es erfolgt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung auf dem Postweg.
12.4. Nach Beendigung des Vertrages ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von Keimling Naturkost unverzüglich von der Partner-Website zu entfernen. Nach Beendigung des Vertrages generierte Leads und/oder Sales führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
12.5. Anstelle der Kündigung kann Keimling Naturkost in den Fällen von Ziff. 12.2 auch das Kunden-Konto sperren. Dies gilt auch, wenn lediglich ein begründeter Verdacht auf einen Missbrauch gem. Ziff. 6.3 besteht. Keimling Naturkost wird dem Partner den Grund für die Sperre mitteilen. Keimling Naturkost wird die Sperre wieder aufheben, wenn die Gründe, die zu der Sperre geführt haben aufgeklärt und gegebenenfalls beseitigt sind. Im Zeitraum der Sperre generierte Leads führen nicht zu einer Vergütungspflicht.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
13.2. Keimling Naturkost behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, Keimling Naturkost dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Keimling Naturkost hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft.
13.3. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
13.4. Ist der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Buxtehude als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Keimling Naturkost und dem Partner vereinbart.
Stand: 05.08.2015